Die WBG

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Ziel und Zweck

Unsere Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung den Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Die Miete von Wohnungen setzt in der Regel den Beitritt zur Genossenschaft voraus. Die Genossenschaft vermietet ihre Wohnungen grundsätzlich zu den Selbstkosten. Sie verzichtet auf die Erzielung eines eigentlichen Gewinnes. Überschüsse werden gemäss Generalversammlungs-beschluss den Rückstellungen für Reparaturen zugewiesen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen. An einer ordentlichen Generalversammlung werden die Geschäfte der Wohnbaugenossenschaft alljährlich besprochen und dargelegt.

Die Organe im Überblick:

  • Die Generalversammlung
  • Die Verwaltung
  • Die Revisionsstelle

Bei einer Genossenschaft zu wohnen bringt Vorteile: Der Mieter ist mit einem Anteilscheinbetrag an der Genossenschaft beteiligt und hat ein Mitspracherecht an der Generalversammlung

Speziellen Wert legt die Verwaltung darauf, über den Unterhalt der Wohnungen hinaus laufend Verbesserungen zu realisieren. Das führt dazu, dass auch bei schwierigen Bedingungen immer wieder alle Wohnungen vermietet werden können und langjährige Mieter das Wohnen in der Genossenschaft schätzen.

Mitgliedschaft

Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische  Person werden, welche mindestens 2 unverzinsliche Genossenschaftsanteile von je Fr. 100.– übernimmt. Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuchs durch einen Verwaltungsbeschluss (Formular siehe unter „Freie Wohnungen“). Nach Austritt aus der Genossenschaft werden diese Anteile wieder zurückerstattet.

Die Wohnungen werden gemäss folgenden Prioritäten vermietet:

a) An aktive Mitarbeiter der allgemeinen Bundesverwaltung, der Swisscom, der Post, der SBB und der RUAG
b) An aktive Mitgliedern von Organisationen, die der Pensionskasse PUBLICA angeschlossen sind
c) An pensionierte Mitarbeiter gemäss Buchstabe a und b
d) In letzter Linie an übrige Bewerber.

Die Mieter sind verpflichtet, selber in den von Ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben.

Wohnungsinteresse

Sie können sich auf unsere Warteliste setzen lassen. Dazu drucken Sie bitte das Formular für Wohnungsinteressenten aus und senden dieses an die Wohnbaugenossenschaft Bödeli, 3800 Matten. Bei aktueller Wohnungssuche melden Sie sich bitte zu den Sprechstundenzeiten. Das Anmeldeformular finden Sie hier zum herunterladen.